Vertragsgestaltung

Verträge sind immer nur so gut, wie sie vor Unterschrift verhandelt und gestaltet wurden. Ein interessengerechter und ausführlicher Vertrag schützt Ihr Unternehmen und Sie vor „bösen Überraschungen“. Wie im gesamten Leben gilt auch hier:

„Vorher überlegen macht nachher überlegen!“

Wir beraten und vertreten Sie bei Vertragsverhandlungen und der Ausgestaltung von Verträgen, z. B.

  • Gesellschaftsverträge
  • Immobilienkaufverträge
  • Unternehmenskaufverträge
  • Handelsvertreterverträge
  • Vertragshändlerverträge
  • Franchiseverträge
  • Direktvertriebsverträge
  • Lieferverträge
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Arbeitsverträge
  • Kooperationsverträge
  • Joint-Venture-Verträge
  • Darlehensverträge
  • Treuhandverträge