Vertriebsrecht

Für die Wirtschaft spielt der Absatz ihrer Waren und Dienstleistungen eine zentrale Rolle. Absatzsysteme müssen deshalb sorgfältig geplant und ständig daraufhin überprüft werden, ob sie noch effektiv funktionieren.
Das Zusammenspiel zwischen Prinzipal und Vertriebspartner ist in den vergangenen Jahren komplexer geworden. In einigen Bereichen stehen abschließende gesetzliche Regelungen aus. An anderer Stelle bestehen Gestaltungsspielräume, die es sinnvoll und rechtssicher zu nutzen gilt. In diesem Umfeld bedarf es eines hohen Grades an Spezialisierung und darüber hinaus wirtschaftlichen Verständnisses für eine rechtssichere Beratung.

 

Ich berate und vertrete sowohl Prinzipale, als auch Vertriebsfirmen aus allen Branchen. Unter anderem bin ich in folgenden Bereichen tätig:

  • Vertriebssysteme
  • Mehrstufiger Vertrieb
  • Mischformen des Vertriebs
  • Direktvertrieb
  • Handelsvertreter
  • Provisionsmodelle
  • Vertragshändler
  • Franchise
  • Lizenznehmer
  • Lieferverträge
  • Distributoren
  • Onlinevertrieb
  • Makler
  • Finanz- und Versicherungsvertrieb
  • Agenturen
  • Wettbewerbsverbote
  • Vertriebskartellrecht

Einen besonderen Schwerpunkt bei meiner Tätigkeit als Vertriebsrechtler bildet das Gebiet der Handelsvertreter und Vertragshändler. Ich berate und vertrete gleichermaßen Prinzipale und Handelsvertreter sowie Vertragshändler bei der Konzeption ihrer Zusammenarbeit, der Vertragsgestaltung, notwendigen Veränderungen der Zusammenarbeit und bei der Abwicklung von Vertriebsverträgen. Hier bin ich sowohl außergerichtlich als auch bei streitigen Auseinandersetzungen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten tätig.
Ich werde als Schiedsrichter benannt und habe Erfahrungen mit schiedsgerichtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO), der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V.) und der ICC (International Chamber of Commerce mit Sitz in Paris).
Auseinandersetzungen im Vertriebsrecht sind häufig durch besonders sensible Konstellationen gekennzeichnet. Es gilt nicht nur die Interessen des Prinzipals oder des Absatzmittlers zu beachten. Daneben ist es häufig Aufgabe des anwaltlichen Beraters, einen Konflikt „geräuscharm“ im Interesse des Mandanten zu lösen, damit in den betroffenen Kundenkreisen kein Störgefühl entsteht und kein Marktpotential verschenkt wird.
Hier kommt mir häufig meine Ausbildung zum Mediator zugute und verfahrene Situationen können aufgebrochen und gelöst werden.