Gesellschaftsrecht

Unter dem Oberbegriff „Gesellschaftsrecht“ sind zahlreiche Gesellschaftsformen und gesetzliche Grundlagen zusammengefasst.

So sind zum Beispiel folgende juristische Personen dem Gesellschaftsrecht zuzuordnen:

  • der eingetragene Verein (e. V.)
  • die (rechtfähige) Stiftung
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • der eingetragene Kaufmann (e. K.)
  • die offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt))
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die verschiedenen Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG

Ich berate Sie z. B. umfassend bei

  • der Auswahl der passenden Gesellschaftsform
  • der Gründung einer Gesellschaft
  • der Erstellung des Gesellschaftsvertrages
  • der Änderung des Gesellschaftsvertrages
  • dem Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder Gesellschaften
  • Asset-Deals und Share-Deals
  • im Umwandlungsrecht
  • bei Verschmelzungsvorgängen
  • bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • bei der Auflösung von Gesellschaften
  • Sanierungsbedarf (Sanierungsberatung)
  • Restrukturierungsbedarf (Restrukturierungsberatung)
  • der Nachfolgeregelung

Neben dem „reinen“ Gesellschaftsrecht spielt bei unternehmerischen Entscheidungen auch immer das Steuerrecht eine wesentliche Rolle.

Um Ihnen nicht nur eine fundierte gesellschaftsrechtliche Beratung anbieten zu können, arbeite ich in Fragen des Steuerrechts seit Jahren vertrauensvoll mit hoch qualifizierten Steuerberater und Wirtschaftsprüfern zusammen – selbstverständlich auch mit Ihrem vertrauten Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer.